Rechtsprechung
BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 23 Abs 2 WoEigG, § 25 WoEigG, § 28 WoEigG
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschluss einer zusätzlichen Sonderumlage - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung hinsichtlich einer Sonderumlage zur Sicherung der Sanierung und der Bewirtschaftung der Anlage
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Voraussetzungen der formellen und materiellen Gültigkeit eines WEG-Beschlusses über die Zahlung einer Sonderumlage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Sonderumlage zur Überbrückung für ausstehende Fördermittel
- rewis.io
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschluss einer zusätzlichen Sonderumlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 2
Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung hinsichtlich einer Sonderumlage zur Sicherung der Sanierung und der Bewirtschaftung der Anlage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Eigentümerversammlung: Anforderungen an die Ladung
Verfahrensgang
- AG Bergheim, 16.09.2010 - 229b C 65/09
- LG Köln, 05.05.2011 - 29 S 222/10
- BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 343
- NJW-RR 2012, 343 Rn. 12) richtig.
- NZM 2012, 275
- ZMR 2012, 380
- ZWE 2012, 125
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11
Ein Beschluss, der auf Grund der rechtsmissbräuchlichen Stimmabgabe eines sog. Mehrheitseigentümers zustande kommt, ist nämlich nicht nichtig, sondern anfechtbar (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 61;… Elzer in Jennißen, aaO, § 25 Rn. 118;… Merle in Bärmann, aaO, § 25 Rn. 180).bb) Das Berufungsgericht hat jedoch zu Recht - und mit der Revision nicht angegriffen - dem Vortrag des Klägers keine Umstände entnommen, die sich als rechtsmissbräuchlich, nämlich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen, wie etwa bei der Verschaffung unangemessener Vorteile oder der Bestellung eines persönlich ungeeigneten oder fachlich unfähigen Verwalters (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 62).
- BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …
Auszug aus BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11
Sie kann danach beschlossen werden, wenn die Ansätze des Wirtschaftsplans unrichtig waren, durch neue Tatsachen überholt werden oder wenn der Plan aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47).Sie dürfen dabei zu erwartende Zahlungsausfälle bei den Wohnungseigentümern berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 48 f.;… Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 40; Einsiedler, ZMR 2009, 573, 574).
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der …
Auszug aus BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11
Mehr kann und muss die Bezeichnung des Gegenstands der Beschlussfassung in der Einladung nicht erreichen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293, 1294 Rn. 9 f.). - OLG Düsseldorf, 04.04.2001 - 3 Wx 7/01
Ausgestaltung der Zahlung von Wohngeld; Anforderungen an die Einladung zur …
Auszug aus BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11
Dazu ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse so genau bezeichnet sind, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen der vorgesehene Beschluss insoweit auf die Gemeinschaft und sie selbst hat; regelmäßig reicht eine schlagwortartige Bezeichnung aus (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 83;… Merle in Bärmann, aaO, § 23 Rn. 77). - KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von …
Auszug aus BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11
Den erforderlichen Umlagebetrag können die Wohnungseigentümer großzügig bemessen (KG, NJW-RR 1995, 397).
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13
Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der …
aa) Richtig ist zwar, dass eine Sonderumlage eine Ergänzung des Wirtschaftsplans für das laufende Wirtschaftsjahr darstellt, die der Deckung besonderer oder unvorhergesehener Ausgaben dient (vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 12, 15). - BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse so genau bezeichnet sind, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen der vorgesehene Beschluss insoweit auf die Gemeinschaft und sie selbst hat; regelmäßig reicht eine schlagwortartige Bezeichnung aus (Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 9 f. mwN). - BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten …
Das kann etwa bei der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan oder über eine namhafte Sonderumlage für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fall sein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 12; Schmidt-Räntsch, ZWE 2012, 445, 451).
- BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16
Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig …
(1) Die Sonderumlage ist eine Ergänzung des geltenden Wirtschaftsplans und kann als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen werden, wenn die Ansätze des Wirtschaftsplans unrichtig waren, durch neue Tatsachen überholt werden oder wenn der Plan aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47; Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, ZWE 2012, 125, 126). - BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19
Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den …
Dazu ist der Verwalter aber verpflichtet, wenn sich die Wohnungseigentümer anders nicht sachgerecht auf die Beschlussfassung vorbereiten können (Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 12). - LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten …
Nach dem Urteil des BGH vom 13.01.2012 (V ZR 129/11, NZM 2012, 75) reicht es aus, wenn in dem Einladungsschreiben die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse so genau bezeichnet sind, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen die betreffenden Entscheidungen haben werden. - BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von …
Regelmäßig reicht insoweit eine schlagwortartige Bezeichnung aus (Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 9). - LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen
Dies kann unter Umständen bei der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan geboten sein (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11).Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Eigentümer auf die Beschlussfassung vorbereiten können, wobei grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung der Beschlüsse ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11).
Die hiervon zu unterscheidende Frage, ob die Wohnungseigentümer sich eine hinreichende Erkenntnisgrundlage für die Beschlussfassung verschaffen konnten, weil ihnen die für die Willensbildung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorlagen, ist jeweils für den Einzelfall aufgrund einer Abwägung der maßgeblichen Umstände zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.03.2020 - 2-13 S 65/19).
- LG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 13 S 65/19
Keine Jahresabrechnung vorab übersendet - keine Beschlussfassung!
Allerdings entspricht es der Rechtsprechung auch der Kammer, dass eine Übersendung von Unterlagen zu einem vorgeschlagenen Beschluss erforderlich ist, wenn für die Beschlussfassung eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Unterlagen von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2012, 343).Dies wird etwa regelmäßig - auch von der Kammer - im Hinblick auf Abrechnungen und Wirtschaftspläne angenommen (vgl. nur BGH, NJW-RR 2012, 343; Kammer NJW-RR 2018, 1168; NJW-RR 2019, 75).
Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Eigentümer auf die Beschlussfassung vorbereiten können, wobei nach der Rechtsprechung des BGH eine schlagwortartige Beschreibung des Beschlussgegenstandes genügt (BGH NZM 2012, 275).
- AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …
Die Vorschrift dient dem Schutz der Eigentümer, die nicht durch eine Beschlussfassung überrascht werden sollen (BGH ZMR 2012, 380).Im Übrigen hat die Überreichung dieser Stellungnahme erst in der Versammlung - gleichsam als "Tischvorlage" - dem Informationsinteresse der Eigentümer nicht Rechnung getragen (vgl. dazu etwa nur BGH, Urt. v. 13.01.2012 - V ZR 129/11, Tz. 12); der damit verbundene "Überraschungseffekt" war erheblich.
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16
Ein Beschluss den Winterdienst anstatt von Fremdfirmen durch die Einstellung von …
- LG Frankfurt/Main, 01.11.2018 - 13 S 112/17
Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die …
- LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Darlegung einer Kausalität …
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
Bei Sanierungsvorhaben müssen Eigentümer regelmäßig vorab informiert werden
- LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13
Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!
- LG Frankfurt/Main, 20.05.2016 - 13 S 1/13
Relevante Entscheidungsinformationen müssen vor Versammlung verfügbar sein!
- LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21
Zulässigkeit der Zweitversammlung
- LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von …
- LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13
Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das …
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 13 T 56/13
Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den …
- LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12
Wohnungseigentum: Übergang des Verwalteramts bei Verschmelzung der ursprünglichen …
- LG Dortmund, 31.01.2023 - 1 S 155/22
Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung …
- AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!
- AG München, 28.02.2018 - 481 C 793/17
Beschlussanfechtung, Feststellungs- und Beschlussersetzungsklage hinsichtlich der …
- LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
- LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/19
Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters
- LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/95 C 88/18
- AG München, 31.08.2016 - 481 C 53/16
Verwaltervollmacht für Nachtragsaufträge, Erneuerung der Elektroinstallation als …
- LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses; …
- AG Viersen, 25.10.2012 - 30 C 31/10
Ausschluss einer Mehrheitseigentümerin vom Stimmrecht in der WEG -Versammlung …
- AG Hamburg-St. Georg, 02.09.2022 - 980b C 39/21
Keine isolierte Anfechtung eines "Absenkungsbeschlusses"
- AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21
Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel
- AG Köln, 18.05.2021 - 215 C 6/21
Eigentümerversammlung: Kein Verstoß gegen die CoronaSchVO
- LG Hamburg, 11.09.2019 - 318 S 75/18
Beschlussanfechtung einer Verwalterwahl im Wohnungseigentumsverfahren: …
- AG Düsseldorf, 09.06.2021 - 291a C 78/20
- LG Köln, 27.09.2018 - 29 S 8/18
Änderung von Verteilerschlüsseln zur Beteiligung der eigenständigen DG-Wohnung in …
- LG Hamburg, 13.09.2018 - 318 T 13/18
Pflichten des WEG-Verwalters bei der Beschlussfassung
- AG Rheinbach, 28.07.2017 - 5 C 158/16
WEG-Beschluss - Austausch defekter Außenfenster
- AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16
Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
- LG Itzehoe, 09.08.2016 - 11 S 9/15
- LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 8/11
Schildanbringung am Gemeinschaftseigentum: Wann zulässig?
- LG Rostock, 21.04.2020 - 1 S 143/19
Sondereigentumsfähigkeit von Abdichtungsebene
- AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2015 - 75 C 26/15
Beschlussanfechtung in einer Wohnungseigentumssache: Unbestimmtheit eines …
- AG Bottrop, 26.07.2022 - 20 C 28/21
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan müssen für das Kalenderjahr erstellt werden …
- AG Hamburg-St. Georg, 11.11.2016 - 980b C 23/16
Beauftragung von Bauarbeiten: Einladung muss Angebot enthalten
- AG Rheinberg, 14.11.2022 - 15 C 258/21